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Das Recht im Internet.

Es wird immer wichtiger im Internet

 

Hier bauen wir eine Seite mit Links auf, die den juristischen Aspekt einer Internet Präsenz beleuchtet. Weiteres steht auch im Bereich ==> Kundeninformation ==> "Das Recht im Internet"


Die Links haben selbstverständlich keinen Anspruch auf Vollzähligkeit.

Vergaberichtlinien für .de Domains beim Denic in Frankfurt oder direkt auf die Seite http://www.denic.de/DENIC/vergaberichtlinien.html
Vergaberichtlinien für .com, .net, .org in USA ( in englischer Sprache)
Recherche auf der Homepage des Heise-Verlages Fachzeitschrift CT - suchen Sie bitte nach "Recht"
Diese Artikel in der CT sind in der Regel von einem kompetenten Anwalt sehr gut recherchiert und bieten eine relativ sichere Grundlage für weitreichende Entscheidungen.
zum Beispiel :
Artikel von Dr. Wolfgang Festl-Wietek: edi (fm)
Gewagter Einstieg
Die Wahl eines Domain-Namens birgt schwer kalkulierbare rechtliche Risiken
Recht, Domain-Namen, DENIC, Markengesetz, BGB (c't 12/99, Seite 192)
Urteile im Web von FOCUS focus.de/E/EG/EGA/ega.htm
Die Aufbereitung ist nach unserer Meinung immer etwas reißerisch, aber beurteilen können Sie das besser selbst.
nochmal der Focus zu einigen Themen focus.de/E/EG/EGA/ega.htm
(das ist der allgemeine Link auf die Rechteseite in Focus focus.de/E/EG/eg.htm
wir haben die Qualität dieser Seite noch nicht geprüft, kommt in Kürze : www.online-recht.de/es.html
auch dieser Link ist lesenswert www.teamone.de/selfhtml/sfarchiv/1999_2/t04176.htm
laut CT´2/2000 Seite 8
www.zurecht.de (Juristisches Internet Projekt Saarbrücken)
www.proessl.de ( Homepage eines Anwaltes )
www.gesetze-aktuell.de (???)
www.vrp.de/suche/fahnder ( juristische Suchmaschine wo ? )

Zur Information :

Die allgemeinen Begriffsbestimmungen des DENIC für .de Domains: Stand 06/99


Domain-Name

Ein gültiger Domain-Name besteht aus Zahlen und Buchstaben und dem Zeichen "-" (Bindestrich), wobei er mit einer Zahl oder einem Buchstaben beginnen und enden muß. Das Zeichen "-" (Bindestrich) ist weder am Anfang noch am Ende zulässig. Ein Domain-Name muß mindestens einen Buchstaben enthalten (ansonsten wäre eine Verwechslung mit IP-Adressen möglich).

 

Beim Domain-Namen wird nicht zwischen Groß/Kleinschreibung unterschieden. Der Domain-Name endet mit einem Buchstaben oder einer Zahl. Die Mindestlänge des Domain-Namens beträgt 3 Zeichen. Die Namen bestehender TopLevelDomains (arpa, com, int, gov, mil, nato, net, org, edu ...) , 1- und 2-buchstabige Abkürzungen sowie deutsche Kfz-Kennzeichen sind als Domain-Namen nicht zulässig.

 

Eine weitere, eigene Unterteilung ist möglich (direkte Subdomain von uni-karlsruhe.de ist z.B. rz.uni-karlsruhe.de). Die antragstellende Organisation ist bei der Wahl des Domainnamens selbst für die Einhaltung des Namensrechts verantwortlich, evtl. auftretende Konflikte mit eingetragenen oder geschützten Namen sind zu beheben.

 

Der Antragsteller VERSICHERT DURCH DEN ANTRAG, KEINE RECHTE DRITTER ZU VERLETZEN. Ansprechpartner, an den wir Dritte bei Problemen verweisen, ist der admin-c der Domain, deshalb muß dieser immer innerhalb der Organisation, für die die Domain beantragt wurde, angesiedelt sein. Das DENIC kann für Namenskonflikte NICHT verantwortlich gemacht werden. Weitere rechtliche Hinweise siehe unter den vorgenannten Vergabebestimmungen.


Antragstellende Organisation (Antragsteller/Domain-Inhaber)

Beschreibung des zukünftigen Domain-Inhabers (z.B. eine Firma, ein Verein oder eine Behörde, ( in USA ist das der Registrant ) ), dieses muß eine rechtsfähige (auch juristische) Person sein und wenn vorhanden, muß die Organisations/Rechtsform mit angegeben werden.

Zusätzlich müssen Sie die vollständige postalische Adresse, evtl. separat für Adresse zur Straßenangabe und Adresse mit Postfachangabe, angeben. Antragsteller und Inhaber von Domains können nur natürliche und juristische Personen sein, die ihren allgemeinen Gerichtsstand (§§ 13, 17 ZPO ) in Deutschland haben.


admin-C / Administrativer Kontakt

Verantwortliche Autorität für die Domain, hier ist nur eine Person anzugeben, diese kann mit dem technischen Kontakt übereinstimmen, ist aber der allgemeine Ansprechpartner bei Rückfragen. Sie/Er ist 'BesitzerIn' der Domain und für die Einrichtung von Subdomains und die Einhaltung des Namensrechts verantwortlich. Als solcher muss sie/er in der Organisation angesiedelt sein, für die diese Domain eingetragen wird (siehe Abschnitt 2. 'descr:'). Der admin-c übernimmt die rechtliche Verantwortung, wenn die antragstellende Organisation nicht oder nicht mehr existiert oder keinen allgemeinen Gerichtsstand (§§ 13, 17 ZPO) in Deutschland hat oder sonst nicht oder nicht mehr erreichbar ist. Die Person muß mit dem nic-hdl angegeben werden und in der RIPE-Datenbasis eingetragen sein. Der admin-c muß eine natürliche Person (also keine juristische Person) sein, die ihren allgemeinen Gerichtsstand (§§ 13, 17 ZPO) in Deutschland hat.


tech-c / Technischer Kontakt

Die Person(en), die die technische Abwicklung in der Organisation/für die Organisation vornehmen, dieses können mehrere sein oder auch mit dem administrativen Kontakt übereinstimmen. Die Person muß mit dem nic-hdl angegeben werden und in der RIPE-Datenbasis eingetragen sein. (Oftmals ist hier der Provider eingetragen.)


zone-c / Zonen-Kontakt

Die Person, die den Nameserver betreut. Diese Angabe ist nur notwendig sofern ein eigener Nameserver für die Domain delegiert ist/werden soll. Bitte unbedingt eine Person angeben, selbst wenn im 'start of authority' Ressource Record des Nameservers eine funktionale Mailadresse (z.B. hostmaster@domain.de, netadm@domain.de ) angegeben wird. Die Person muß mit dem nic-hdl angegeben werden und in der RIPE-Datenbasis eingetragen sein. Der zone-c kann jedoch auch ein Roleobjekt sein.


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